Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 — Gossau ZH — Pfotenpfad Hundesitting
Als PDFVertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Tages-, Ferien- und Gassi-Betreuung von Hunden durch Pfotenpfad Hundesitting (Davide, zertifizierter FBA-Tierbetreuer). Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn kostenlos über den Umfang der Betreuung und die damit verbundenen Abläufe beraten zu lassen.
Impfschutz und Gesundheitszustand des Hundes
Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die erforderlichen Schutzimpfungen sind vollständig vorhanden und werden jährlich mittels Impfausweis nachgewiesen. Diese Pflicht obliegt dem Tierhalter. Bei nicht ordnungsgemäss durchgeführten Impfungen behält sich Pfotenpfad Hundesitting das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Hund hat im letzten Jahr eine Kombinationsimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose erhalten. Empfohlen werden zusätzlich die Impfung gegen Zwingerhusten sowie die Tollwutimpfung. Der Hund wird regelmässig entwurmt. Läufige Hündinnen sind mindestens 5 Tage vor Betreuungsbeginn anzumelden.
Diese Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift des Tierhalters auf der Betreuungsvereinbarung.
Ansteckende Krankheiten, wie beispielsweise Flöhe oder Zwingerhusten, sind umgehend zu melden. Während dieser Zeit kann die Betreuung nicht sichergestellt werden.
Versicherung und Haftung
Der Tierhalter bestätigt, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Der Tierhalter übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Pfotenpfad Hundesitting haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die betreuten Hunde verursacht werden, ausser bei nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit.
Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs aufgrund von Krankheit oder Unfall während der Betreuung trägt der Tierhalter die entstehenden Kosten. Pfotenpfad Hundesitting kontaktiert den Tierhalter vor oder so rasch wie möglich nach dem Tierarztbesuch.
Für Verletzungen, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet, übernimmt Pfotenpfad Hundesitting die Kosten ausschliesslich bei nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzung oder Fahrlässigkeit.
In Notfällen ist Pfotenpfad Hundesitting befugt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und im Interesse des Wohlergehens des Hundes Entscheidungen zu treffen.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Hund entweichen. Sollte der Hund trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Öffnungszeiten sowie Bring- und Abholzeiten
Der Tierhalter ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, werden entstehende Kosten in Rechnung gestellt.
Ferienbetreuung: Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um Benachrichtigung mindestens 7 Tage im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Preis verrechnet.
Tagesbetreuung und Gassi-Service: Absagen sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Preis verrechnet.
Stornogebühren sind unabhängig vom Grund der Stornierung sofort fällig.
Die Übergabe und Abholung erfolgt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten (Mo–Fr, 07–09 und 16–18 Uhr; Sa/So/Feiertag nach individueller Absprache). Bei zu erwartenden Verspätungen ist Pfotenpfad Hundesitting telefonisch zu informieren.
Bei Annahme oder Abgabe ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten wird eine Zusatzgebühr gemäss aktueller Preisliste verrechnet.
Zahlung und Infos
Die Bezahlung ist spätestens bei Übergabe des Hundes zu leisten, bar oder per Rechnung. Ferienaufenthalte sind spätestens bei Antritt zu bezahlen.
Für regelmässig betreute Hunde ist eine Verrechnung per Monatsrechnung möglich (Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum), gemäss separatem Servicevertrag.
An- und Abreisetag werden als ganzer Tag berechnet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Allgemeine Bedingungen
Bevor ein neuer Hund aufgenommen wird, findet ein Einführungsgespräch statt, und es wird ein kostenpflichtiger Probetag vereinbart.
Fellpflege und Krallenschneiden können ausschliesslich in Kombination mit einer gebuchten Tages- oder Ferienbetreuung in Anspruch genommen werden, nicht als alleinstehender Termin.
Hundehalter sind verpflichtet, Pfotenpfad Hundesitting über etwaige kantonale Auflagen ihres Hundes zu informieren und eine Kopie zu übergeben.
Bei entsprechender Anfrage ist Pfotenpfad Hundesitting verpflichtet, Kundendaten an das kantonale Veterinäramt weiterzugeben.
Pfotenpfad Hundesitting übernimmt keine Kosten und Folgekosten, die durch die Trächtigkeit einer Hündin und die Versorgung der daraus resultierenden Welpen entstehen.
Pfotenpfad Hundesitting behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen.
Die Aufnahme kranker oder verletzter Hunde erfolgt ausschliesslich nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.
Pfotenpfad Hundesitting behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen oder von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn dieser Symptome einer (ansteckenden) Krankheit zeigt. Dies gilt besonders, wenn der Tierhalter keine entsprechenden Angaben gemacht hat. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Die von dem Tierhalter ausgefüllte Betreuungsvereinbarung ist integraler Bestandteil dieser AGB und muss bei Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen.
Pfotenpfad Hundesitting verpflichtet sich, Hunde artgerecht und entsprechend ihrem natürlichen Verhalten zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz einzuhalten.
Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam.
Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Mit der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Pfotenpfad Hundesitting.
Bild- und Filmmaterial
Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen der Hund zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, ist dies schriftlich mitzuteilen.
Diese AGB können jederzeit angepasst werden. Die aktuellste Version ist bei Pfotenpfad Hundesitting erhältlich.