Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026 — Gossau ZH — Pfoten-Pfad Hundebetreuung

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Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Tages-, Ferien- und Gassi-Betreuung von Hunden durch Pfoten-Pfad Hundebetreuung. Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn kostenlos über den Umfang der Betreuung und die damit verbundenen Abläufe beraten zu lassen.

Impfschutz und Gesundheitszustand des Hundes

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die Impfentscheidung liegt vollständig im Ermessen des Tierhalters — es besteht keine Impfpflicht. Pfoten-Pfad Hundebetreuung empfiehlt einen aktuellen Impfschutz zum Wohl des Hundes und der anderen betreuten Tiere, übernimmt jedoch keine Haftung für Folgen, die sich aus einem fehlenden oder unvollständigen Impfschutz ergeben; diese Verantwortung liegt beim Tierhalter.

Empfohlen werden eine Kombinationsimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose sowie zusätzlich die Impfung gegen Zwingerhusten und Tollwut. Der Hund sollte regelmässig entwurmt werden. Läufige Hündinnen sind mindestens 5 Tage vor Betreuungsbeginn anzumelden.

Diese Angaben bestätigt der Tierhalter durch die Unterschrift auf der Betreuungsvereinbarung.

Ansteckende Krankheiten, wie beispielsweise Flöhe oder Zwingerhusten, sind umgehend zu melden. Während dieser Zeit kann die Betreuung nicht sichergestellt werden.

Versicherung und Haftung

Der Tierhalter bestätigt, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.

Der Tierhalter übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Pfoten-Pfad Hundebetreuung haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die betreuten Hunde verursacht werden, ausser bei nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit.

Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs aufgrund von Krankheit oder Unfall während der Betreuung trägt der Tierhalter die entstehenden Kosten. Pfoten-Pfad Hundebetreuung kontaktiert den Tierhalter vor oder so rasch wie möglich nach dem Tierarztbesuch.

Für Verletzungen, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet, übernimmt Pfoten-Pfad Hundebetreuung die Kosten ausschliesslich bei nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzung oder Fahrlässigkeit.

In Notfällen ist Pfoten-Pfad Hundebetreuung befugt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und im Interesse des Wohlergehens des Hundes Entscheidungen zu treffen.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Hund entweichen. Sollte der Hund trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Öffnungszeiten sowie Bring- und Abholzeiten

Der Tierhalter ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, werden entstehende Kosten in Rechnung gestellt.

Ferienbetreuung: Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um Benachrichtigung mindestens 7 Tage im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Preis verrechnet.

Tagesbetreuung und Gassi-Service: Absagen sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu melden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Preis verrechnet.

Stornogebühren sind unabhängig vom Grund der Stornierung sofort fällig.

Die Übergabe und Abholung erfolgt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten (Mo–Fr, 07–09 und 16–18 Uhr; Sa/So/Feiertag nach individueller Absprache). Bei zu erwartenden Verspätungen ist Pfoten-Pfad Hundebetreuung telefonisch zu informieren.

Besichtigungen und Kennenlerngespräche finden ausserhalb der Öffnungszeiten statt, da diese für die Annahme und Abgabe der Hunde reserviert sind: in der Regel um 11:00 Uhr (ca. 30 Minuten) oder nach Absprache.

Bei Annahme oder Abgabe ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten wird eine Zusatzgebühr gemäss aktueller Preisliste verrechnet.

Zahlung und Infos

Die Bezahlung ist vor Antritt der Betreuung zu leisten, per TWINT, bar oder Banküberweisung. Das gilt für alle Leistungen, auch für die Tagesbetreuung.

Ausnahme: Für regelmässig betreute Hunde erfolgt die Verrechnung per Monatsrechnung (Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum), gemäss separatem Servicevertrag.

Für läufige Hündinnen wird ein Zuschlag gemäss aktueller Preisliste verrechnet. Für unkastrierte Rüden kann bei ausgeprägtem Sexualtrieb oder Markieren ebenfalls ein Zuschlag anfallen. Beschädigt oder zerstört ein Hund Möbel, Einrichtung oder Gebäudeteile, können weitere Zuschläge anfallen; diese werden dem Tierhalter mitgeteilt.

Bei der Ferienbetreuung wird der Anreisetag als ganzer Tag berechnet, der Abreisetag ebenfalls – ausser bei Abholung bis 12:00 Uhr: dann gilt der Halbtagestarif. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt der Tarif gemäss aktueller Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Allgemeine Bedingungen

Bevor ein neuer Hund aufgenommen wird, findet ein Einführungsgespräch statt, und es wird ein kostenpflichtiger Probetag vereinbart.

Fellpflege und Krallenschneiden können ausschliesslich in Kombination mit einer gebuchten Tages- oder Ferienbetreuung in Anspruch genommen werden, nicht als alleinstehender Termin.

Hundehalter sind verpflichtet, Pfoten-Pfad Hundebetreuung über etwaige kantonale Auflagen ihres Hundes zu informieren und eine Kopie zu übergeben.

Bei entsprechender Anfrage ist Pfoten-Pfad Hundebetreuung verpflichtet, Kundendaten an das kantonale Veterinäramt weiterzugeben.

Pfoten-Pfad Hundebetreuung übernimmt keine Kosten und Folgekosten, die durch die Trächtigkeit einer Hündin und die Versorgung der daraus resultierenden Welpen entstehen.

Pfoten-Pfad Hundebetreuung behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen.

Die Aufnahme kranker oder verletzter Hunde erfolgt ausschliesslich nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.

Pfoten-Pfad Hundebetreuung behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen oder von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn dieser Symptome einer (ansteckenden) Krankheit zeigt. Dies gilt besonders, wenn der Tierhalter keine entsprechenden Angaben gemacht hat. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Die von dem Tierhalter ausgefüllte Betreuungsvereinbarung ist integraler Bestandteil dieser AGB und muss bei Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen.

Pfoten-Pfad Hundebetreuung verpflichtet sich, Hunde artgerecht und entsprechend ihrem natürlichen Verhalten zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz einzuhalten.

Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam.

Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

Mit der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Pfoten-Pfad Hundebetreuung.

Bild- und Filmmaterial

Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen der Hund zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, ist dies schriftlich mitzuteilen.

Diese AGB können jederzeit angepasst werden. Die aktuellste Version ist bei Pfoten-Pfad Hundebetreuung erhältlich.